ALfA-Newsletter vom 29.11.2000
+ Nach Schlaganfall ein Kind geboren
+ Baby ohne Gehirn zur Welt gebracht
+ Deutschland haelt am Verbot der Embryonen-Forschung fest
+ Frankreich erwaegt teilweises Klonen von Lebewesen
+ Kirche kritisiert Entscheidung des niederlaendischen Parlaments
+ Die Niederlande haben die Sterbehilfe jetzt legalisiert
+ Termin: „Menschen machen?“ CDU in Discothek
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Nuernberger Zeitung, 28.11.2000
+ Nach Schlaganfall ein Kind geboren
AMBERG (dpa). – Trotz eines folgenreichen Schlaganfalls waehrend der
Schwangerschaft hat eine Frau in Amberg ein gesundes Baby zur Welt
gebracht.
Nach Angaben der Stadt Amberg ist weltweit ein aehnlicher Fall noch
nie dokumentiert worden. Die 31-jaehrige Mutter hatte im April in der
zehnten Woche der Schwangerschaft nach dem Verschluss eines
Blutgefaeszes im Gehirn eine halbseitige Laehmung. Im Klinikum Amberg
wurde daraufhin binnen kuerzester Zeit eine spezielle
Medikamentenbehandlung eingeleitet, obwohl die AErzte im Internet
trotz weltweiter Recherche keine Fachartikel zu einem solchen Fall
finden konnten. Nach der erfolgreichen Behandlung hat die Frau im
November einen Jungen zur Welt bringen koennen.
http://www.nz-online.de/nz/b7.htm
Suedwestpresse, 28.11.2000
+ Baby ohne Gehirn
Rom· Eine Frau hat im italienischen Pavia ein Kind ohne Gehirn zur
Welt gebracht. Es starb zwei Stunden nach der Geburt. Die Eltern waren
dem Rat der Mediziner, den Foetus abzutreiben, aus Glaubensgruenden
nicht gefolgt. Sie lieszen das Kind im Krankenhaus nottaufen. Der
Vatikan begrueszte den Beschluss der Eltern, die Schwangerschaft zu
Ende zu fuehren. Epd
http://www.suedwestpresse.de/dc/html/news/news-ulm_
ul/20001128ul_swp_blik0012.htm
Financial Times, 29.11.2000
+ Deutschland haelt am Verbot der Embryonen-Forschung fest
Trotz der franzoesischen Gesetzesplaene zur bedingten Genehmigung der
Embryonen-Forschung will Deutschland an einem Verbot festhalten. Das
sagte Forschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) der Financial Times
Deutschland.
„Wir wollen zuerst an Tierversuchen klaeren lassen, ob die Forschung
an embryonalen Stammzellen tatsaechlich mehr Erkenntnisse bringt als
die bislang schon erlaubte Forschung an adulten Stammzellen”, sagte
Bulmahn. Adulte Stammzellen werden beispielsweise aus dem
Nabelschnurblut gewonnen.
Nach Groszbritannien hatte gestern auch Frankreich angekuendigt, die
Embryonen-Forschung unter der Auflage zu erlauben, dass sie der
„Verbesserung der Techniken fuer die medizinisch unterstuetzte
Fortpflanzung” sowie der „Forschung fuer neue Behandlungsmethoden”
dient.
Fuer die franzoesische Forschung sollen nach dem fuer Maerz
angekuendigten Bioethik-Gesetz eingefrorene „ueberschuessige“
Embryonen genutzt werden, die fuer die Fortpflanzung gedacht waren und
von den Besitzern freigegeben werden. Das Klonen von Embryonen soll im
Gegensatz zu England auch in Frankreich weiter verboten bleiben.
http://www.ftd.de/pw/de/FTDSVMGN3GC.html?nv=cptn
Tagesspiegel, 29.11.2000
Gesetzentwurf zur Bioethik
+ Frankreich erwaegt teilweises Klonen von Lebewesen
Frankreich will Stammzellenforschung zu Therapiezwecken zulassen /
Greenpeace erhebt neue Vorwuerfe gegen Europaeisches Patentamt
Paris/Muenchen (AFP/KNA/epd). In Frankreich soll eine kontrollierte
Forschung an menschlichen Embryos und das therapeutische Klonen im
Rahmen „streng definierter Grenzen“ erlaubt werden. Premierminister
Lionel Jospin legte am Dienstag in Paris die Grundzuege eines
Gesetzentwurfes zur Bioethik vor, der die Forschung an den so
genannten Stammzellen, die saemtliche Erbinformationen des Menschen
enthalten, unter bestimmten Bedingungen zulaesst. Der Entwurf wird im
Fruehjahr im Kabinett eingebracht und im Herbst kommenden Jahres der
Nationalversammlung vorgelegt. Das Klonen von Menschen zu
Fortpflanzungszwecken soll weiterhin verboten sein.
Stammzellen gelten derzeit als eines der viel versprechendsten
Forschungsfelder der Biomedizin. Sie werden in der Regel aus den bei
einer kuenstlichen Befruchtung nicht benoetigten Embryos gewonnen, was
ethisch stark umstritten ist. Jospin sagte, selbstverstaendlich solle
nur mit ueberzaehligen Embryos geforscht werden. Bisher ist dies in
Frankreich verboten. Laut Jospin soll auch die Forschung zur Gewinnung
der Stammzellen aus der Nabelschnur ausgeweitet werden.
Die Wissenschaftler hoffen, aus den Stammzellen kuenftig Gewebe und
Organe etwa fuer Nieren- und Leberkranke sowie Herz- und
Alzheimerpatienten zuechten zu koennen. So liesze sich nach Bedarf
Zell- oder Organersatz erzeugen, ohne auf Transplantationen
zurueckgreifen zu muessen. Auch die Ethik-Experten der Europaeischen
Union sprachen sich unlaengst fuer eine kontrollierte Zulassung der
menschlichen Stammzellenforschung in der EU aus.
Stammzellen koennten auch als Basis fuer die Schaffung menschlicher
Klone dienen. In den USA sind Versuche mit Stammzellen zur Erzeugung
von Organen erlaubt, in der EU sind die nationalen Regelungen sehr
unterschiedlich. In Deutschland ist die Gewinnung von Stammzellen
durch das Embryonenschutzgesetz derzeit verboten, in Groszbritannien
ist sie hingegen seit August erlaubt.
Neue Patente auf Lebewesen
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat erneut schwere Vorwuerfe
gegen das Europaeische Patentamt in Muenchen erhoben. Die Unterlagen
von zwoelf Patentantraegen belegten, dass das Amt „weiterhin
widerrechtlich Patente auf Lebewesen und Gene erteilen“ wolle,
erklaerten Greenpeace-Vertreter am Dienstag vor Journalisten in
Muenchen. Die Antraege stuenden kurz vor der Patent-Erteilung. Da das
Patentamt keiner ausreichenden Kontrolle unterstehe und „die
Gesetzesbrueche nicht geahndet“ wuerden, habe Greenpeace die
Originalakten als Beweismittel „sichergestellt“.
Greenpeace-Sprecher
Christoph Then bewertete das Vorgehen des Amtes als „illegal“. Die
Umweltschutzorganisation kritisiert insbesondere, dass der
Verwaltungsrat des Patentamtes im vergangenen Jahr die Patentierung
von Pflanzen und Tieren sowie von Teilen des menschlichen Koerpers und
menschlichen Genen erlaubt habe. Diese Entscheidung stehe im
Widerspruch zum Europaeischen Patentuebereinkommen. Es bildet die
Rechtsgrundlage der Europaeischen Patentorganisation und ihres
Exekutivorgans, des Europaeischen Patentamts.
Das UEbereinkommen untersagt eine Patentierung, wenn die Erfindungen
gegen die „guten Sitten“ oder die „oeffentliche Ordnung“
verstoszen.
Pflanzensorten und Tiere duerfen danach nicht patentiert werden.
Dennoch erteile das Patentamt seit September 1999 derartige Patente.
Unter den von Greenpeace vorgestellten Akten befinden sich sieben
Antraege von Konzernen, die sich Patente auf Pflanzensorten, Saatgut
und die Verfuegung ueber die jeweilige Ernte sichern wollen. Zwei
Antraege beanspruchen weit reichende Patentrechte an menschlichen
Genen. Ein weiterer Antrag bezieht sich auf Schweine, die in ihrem
Koerper menschliches Blut bilden sollen. Aus den Unterlagen seien
„keinerlei Anstrengungen des Patentamts zu erkennen, Patente auf
Mischwesen zwischen Mensch und Tier zu verhindern“. Ethische oder
rechtliche Einwaende seien nicht in den Akten.
Hintergruende unter
www.lifescience.de/news/article/04577/index.html
http://195.170.124.152/archiv/2000/11/28/ak-po-au-10552.html
Tagesspiegel, 29.11.2000
Sterbehilfe
Streit um Euthanasiegesetz
+ Kirche kritisiert Entscheidung des niederlaendischen Parlaments
Das neue niederlaendische Euthanasiegesetz ist bei der katholischen
Kirche und bei AErzten auf zum Teil scharfe Kritik gestoszen. Die
Niederlaendische Bischofskonferenz erklaerte sich am Dienstag
„aeuszerst besorgt“ ueber die neue Regelung zur Sterbehilfe und
betonte demgegenueber die „absolute Wuerde des menschlichen Lebens
bis
zu seinem natuerlichen Tod“. Mit der Abstimmung sei eine „neue
Qualitaet auf der schiefen Ebene von Schlecht zu Schlimmer erreicht“,
sagte der Sprecher der Bischofskonferenz, Peter van Zoest, in Utrecht.
Nun wachse der Druck auf die unheilbar kranken und alten Menschen
zusaetzlich, sich als Last der Gesellschaft zu empfinden. Die deutsche
Organisation der Klinikaerzte „Marburger Bund“ warnte in Koeln
davor,
den „toetenden Arzt“ zuzulassen. Das Toeten eines Menschen gehoere
nicht zu den Aufgaben eines Arztes. Befuerworter der neuen Regelung
sprachen hingegen von einem Sieg der Patientenrechte.
„AErzte sollen nicht wie Kriminelle behandelt werden. Hiermit wird
Sicherheit sowohl fuer AErzte als auch fuer Patienten geschaffen“,
erklaerte die niederlaendische Gesundheitsministerin Els Borst. Mit
der Legalisierung werde die Sterbehilfe aus dem Verborgenen geholt, wo
sie etwa in den USA praktiziert werde, sagte Borst. Den
niederlaendischen Richtlinien zufolge muss ein Patient aussichtslos
und unertraeglich leiden, bevor Hilfe beim Sterben geleistet werden
darf. Der Kranke muss ueber alle medizinischen Moeglichkeiten
aufgeklaert sein und mindestens einen zweiten Arzt befragt haben. Der
Wunsch nach Sterbehilfe muss bei freiem Willen und klarem Verstand
ausgesprochen werden. AErzte duerfen die Moeglichkeit nicht von sich
aus vorschlagen. Das neue Gesetz erlaubt es den Patienten, in einer
Erklaerung um Sterbehilfe zu bitten und den AErzten das Recht
einzuraeumen, im Ernstfall eine Entscheidung zu treffen.
Die Deutsche Hospiz Stiftung (DHS) zeigte sich entsetzt ueber die
Entscheidung des niederlaendischen Parlaments und sprach von einer
„Lizenz zum Toeten“. Die Abgeordneten haetten „das erste
Euthanasiegesetz der Welt seit der Nazizeit verabschiedet“, erklaerte
die Organisation in Dortmund. Die Niederlaender oeffneten dem
Missbrauch Tuer und Tor, anstatt fuer ein menschenwuerdiges Sterben zu
sorgen. Die angeblich so humane Euthanasie sei in der Praxis
auszerordentlich brutal, sagte die DHS-Referentin Monika Schweihoff.
Bei jedem vierten Getoeteten tauchten Komplikationen auf. Auszerdem
wachten immer wieder „Opfer aktiver Sterbehilfe“ aus dem Koma mit
schweren Schaeden auf. Auch der Familienbund der Deutschen Katholiken
warnte vor den Auswirkungen des Euthanasiegesetzes.
http://195.170.124.152/archiv/2000/11/28/ak-po-au-19399.html
TAZ, 28.11.2000
+ Die Niederlande haben die Sterbehilfe jetzt legalisiert
Die formierte Gesellschaft
Im US-Bundesstaat Oregon wurde Mitte der 90er-Jahre eine gesetzliche
Regelung verabschiedet, die aerztlich unterstuetzten Selbstmord
erlaubt. Das bedeutet: Noch immer muessen die Patienten selbst auf den
Knopf druecken, damit das toedliche Gift in ihre Koerper flieszt. Die
Regelung wird kaum in Anspruch genommen. Die Niederlande gehen weiter:
Sie schreiben sich stolz zu, der erste Staat zu sein, in dem die
„Euthanasie“ vollstaendig legalisiert ist. Allerdings wurde bisher
die
Toetung auf Verlangen durch einen Arzt bereits geduldet - und fuehrte
dazu, dass schon heute annaehernd 3.000 Niederlaender pro Jahr auf
eigenen Wunsch durch die Hand ihres behandelnden Arztes sterben.
Seit vielen Jahren wurde diese Praxis von der Strafverfolgung
ausgenommen; dass sie jetzt gesetzlich abgesichert wird, begruenden
„Euthanasie“-Befuerworter mit der groeszeren Transparenz, wenn
niemand
mehr Angst vor einer Strafverfolgung haette. Doch kann diese Angst
nicht grosz sein: Auch bislang wurden jaehrlich mehr als tausend
Faelle registriert, in denen AErzte ihre Patienten ohne Einwilligung
direkt getoetet haben (und noch viel oefter indirekt durch Abbruch der
Behandlung oder zu hohe Schmerzmittelgaben). Doch in keinem einzigen
Fall kam es zu einer Verurteilung.
Zudem: Wofuer soll die neue Transparenz gut sein? Darueber schweigen
die Befuerworter des Gesetzes. Waehrend in Oregon die Legalisierung
der Sterbehilfe gleichzeitig eine Kampagne fuer die Verbesserung von
palliativer Medizin und Schmerztherapie in die Wege geleitet hat, ist
dergleichen in den Niederlanden nicht zu beobachten; dabei belegen
Untersuchungen, dass dort die Schmerztherapie bei vielen
Krebspatienten unzureichend ist. Auch ansonsten gibt es keinerlei
Anzeichen dafuer, dass die Erfassung der „Euthanasie“-Ziffern einen
anderen Zweck haette, als das eigene Modell zu bestaetigen: Weil so
oft auf Verlangen getoetet wird, ist es richtig, es nicht zu
bestrafen, weil wir sonst nicht wuessten, wie oft es geschieht.
Dass „Euthanasie“ nun in den Niederlanden gesetzlich erlaubt und
nicht
mehr nur geduldet ist, laesst aber auch nicht alles beim Alten. In den
westlichen Industriestaaten muss menschliches Leben zusehends
normativen Anforderungen genuegen und ist dem Zugriff der Medizin in
immer groeszerem Umfang ausgesetzt. Die Legalisierung der „Euthanasie“
bringt zum Ausdruck, dass das Toetungstabu zunehmend beseitigt wird,
das die Kultur den westlichen Industriegesellschaften bisher gepraegt
hat. Sie ist damit ein weiterer Versuch, die Gesellschaft durch
Begrenzung des Lebensschutzes zu formieren.
Das stoeszt auch in anderen europaeischen Staaten auf Interesse.
OLIVER TOLMEIN
http://www.taz.de/tpl/2000/11/29.nf/text.Tname,a0109.list,
TAZ_txt.idx,83
Westfaelische Rundschau, 28.11.2000
+ „Menschen machen ?“ CDU in Discothek
Boenen. Der Gemeindeverband der CDU Boenen laedt alle Buerger zu der
kreisweiten Veranstaltung „Menschen machen ?“ ein. Ein
auszergewoehnliches Thema, praesentiert in einem auszergewoehnlichen
Rahmen.
In der Selmer Discothek „MAGIC 3“ geht es am Samstag, 2. Dezember,
ab
16 Uhr um heisze Themen wie Gentests, Manipulation des Erbgutes oder
das Klonen von Menschen.
Zur Einstimmung in das Thema gibt es den Kinofilm Gattaca. „Es wird
ein Mensch gemacht“ - unter diesem Titel wird der auch durch das
Fernsehen bekannt gewordene Schauspieler Joachim Hoeppner in der
Laboratoriumsszene aus Goethes Faust zu sehen sein.
Ab 18.30 Uhr diskutiert der Praesident der Bundesaerztekammer, Prof.
Joerg-Dietrich Hoppe, gemeinsam mit der ehemaligen Ministerin Claudia
Nolte, der Frankfurter Professorin und Bioethik-Expertin Therese
Neuer-Miebach und dem Vorsitzenden der Kreis-CDU, Hubert Hueppe MdB.
Hubert Hueppe und Claudia Nolte da Der Kreisverband der CDU Unna
moechte dieses hochaktuelle Thema moeglichst vielen Buergerinnen und
Buergern praesentieren. Deshalb ist auch der Eintritt zur gesamten
Veranstaltung frei - auch die Disco-House-Party.
http://www.westfaelische-rundschau.de/free/wr.artikel-lokal-000.html?id
=1289206
Weitere Informationen zum Lebensrecht:
http://www.alfa-ev.de
Fuesschenaktion: Banner fuer das Leben
www.little-feet.org