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ALFA Newsletter vom 6 November 2000

 

 

28.11.2000

29.11.2000

30.11.2000:

ALfA-Newsletter vom 28.11.2000

+ Bistum setzt Beratung von schwangeren Frauen fort

+ Katholiken fordern einheitliches Kindergeld von 420 Mark

+ Perversion des Denkens: Ein behindertes Kind als Schadensquelle

+ Euthanasie-Gedenkfeier: „Kein Phänomen des Augenblicks“

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Aachener Nachrichten, 27.11.2000

+ Bistum setzt Beratung von schwangeren Frauen fort

„Konflikt“ aus dem Namen getilgt

Aachen (an-o). Der bereits vor seiner ersten Ausstrahlung umstrittene

TV-Spot, in dem eine nackte Frau in Embryohaltung für die

Schwangerschaftsberatung der katholischen Kirche wirbt, fand am

Freitag in Aachen einen interessierten Zuschauer: Bischof Heinrich

Mussinghoff.

„Ich sehe ihn auch zum ersten Mal“, meinte Mussinghoff, als er sich im

Caritas-Haus den Fernsehspot vorführen ließ. Die knappe Werbebotschaft

ist Teil einer bundesweiten Informationskampagne unter dem Motto „Wir

helfen und beraten weiter“, mit der die Kirche ihre Hilfsangebote für

schwangere Frauen nach dem von Rom angeordneten Ausstieg aus dem

staatlichen Beratungssystem bekannt machen will. Das Bistum Aachen

beteiligt sich mit 200.000 Mark an der Kampagne. Auch vor Ort rührt

die Kirche die Werbetrommel - zum Beispiel mit einem Brief des

Bischofs an alle Gemeinden und Plakaten in den Wartezimmern von

Frauenärzten.

Der Aufwand sei nötig, um dem falschen Eindruck zu begegnen, die

katholische Kirche werde wegen des päpstlichen Verbots, weiterhin die

für eine straffreie Abtreibung notwendigen Beratungsscheine

auszustellen, ihre Rat und Hilfe-Stellen schließen, unterstrich der

Bischof auf einer Pressekonferenz: „Die lange Diskussion hat zu

Irritationen geführt.“

Acht Beratungsstellen

Unter dem „konfliktfreien“ neuen Namen „Schwangerschaftsberatung der

katholischen Kirche „werden die 55 Mitarbeiterinnen in den acht Rat

und Hilfe-Stellen der Caritas im Bistum - unter anderem in der Stadt

Aachen, in Stolberg, Düren, Erkelenz und Schleiden - ab 2001 ihre

Arbeit fortsetzen. Mit einem wichtigen Unterschied. „Den

Beratungsschein wird es bei uns nicht mehr geben“, so Caritasdirektor

Burkhard Schröders.

Dennoch rechnen die Verantwortlichen nicht damit, dass schwangere Frau

in Notlagen demnächst um die kirchlichen Hilfsangebote einen großen

Bogen machen. Denn schon bisher hätten rund 80 Prozent der

Ratsuchenden auf die Ausstellung des Scheins und damit auf den

Schwangerschaftsabbruch verzichtet. Luzie Schüller, Leiterin der

Aachener Rat und Hilfe-Stelle, hat trotz der öffentlichen

Auseinandersetzungen um den Rückzug aus dem staatlichen

Beratungssystem keine Abwanderung zur „Konkurrenz“ festgestellt: „Im

Gegenteil, wir hatten bis in den November hinein steigende Zahlen.“

Um das Beratungsangebot bei schwindenden öffentlichen Zuschüssen

abzusichern, will das Bistum Anfang nächsten Jahres eine Stiftung ins

Leben rufen. Knapp 20 Prozent der Gesamtkosten von 3,9 Millionen Mark

jährlich tragen bisher das Land und die Kommunen. „Es wird ohne

staatliche Anerkennung wohl etwas weniger werten“, vermutet der

Bischof.

http://www.an-online.de/corem/corem/an/aachen/mussi_25_01124.html

Kna, 27.11.2000

+ Katholiken fordern einheitliches Kindergeld von 420 Mark

Berlin, 27.11.2000. (ALfA) Der Familienbund der Deutschen Katholiken

(FDK) fordert, das Kindergeld für alle Kinder auf einheitlich 420 Mark

anzuheben. Die geplante Erhöhung des Kindergelds ab Januar 2002 um 30

Mark für das erste und zweite Kind sei „sozial völlig unausgewogen“,

erklärte Familienbund-Präsidentin Elisabeth Bußmann am Montag in

Berlin. Durch eine solche Regelung würden vor allem allein erziehende

Familien benachteiligt, da die geplante Erhöhung den Wegfall des

bisherigen Haushaltsfreibetrages nicht ausgleiche.

http://www.kna.de/kna/dienste/bsptxt/7tdw.htm

Die Tagespost, 28.11.2000

+ Perversion des Denkens

Ein behindertes Kind als Schadensquelle

Von Friedrich Graf von Westphalen

Es gibt – und darin liegt die Fatalität – logische Konsequenzen,

welche von der Absurdität des Denkens und Handelns bald zur Perversion

führen. Die Steigerung dieser Fatalität besteht dann regelmäßig darin,

dass weder Absurdität noch Perversion als solche erkannt und

gebrandmarkt werden, weil sie sich in den Mantel der Legalität

kleiden. Sie schaffen damit ein vorgebliches Recht, welches – gemessen

am Bild des Menschen im Recht – jedoch tiefes Unrecht ist.

Gemeint ist damit eine soeben bekannt gewordene Entscheidung der

französischen Cour de Cassation, des höchsten Zivilgerichts: Nicholas

Perruche ist schwerst behindert. Vor mehr als siebzehn Jahren

erkrankte seine Mutter an Röteln. Die behandelnden Ärzte und auch ein

eingeschaltetes Labor hatten diese Erkrankung falsch bewertet und die

Schwangerschaft nicht durch eine Abtreibung beendet.

So gesehen hat der von der Cour de Cassation entschiedene Fall –

zunächst – kei- nerlei Besonderheit. In zahlreichen Rechtsordnungen

wird mittlerweile das mit – nicht rechtzeitig erkannten –

Behinderungen geborene Kind als Schaden gewertet. Den

unterhaltspflichtigen Eltern wird daher ein geldwerter Ersatz in Höhe

des als Folge der Behinderung vermehrten Unterhalts gegenüber dem Arzt

oder dem Krankenhaus zugesprochen. „Wrongful life” ist das Stichwort.

Der ärztliche „Kunstfehler”

Auch das deutsche Recht sieht es so, obwohl hinzuzusetzen ist: Das

Bundesverfassungsgericht hat in seinem Abtreibungsurteil vom 28. Mai

1993 klar gestellt: „Eine rechtliche Qualifikation des Daseins eines

Kindes als Schadensquelle kommt von Verfassungs wegen (Artikel 1

Absatz 1 Grundgesetz) nicht in Betracht. Deshalb verbietet es sich,

die Unterhaltspflicht für ein Kind als Schaden zu begreifen”. Doch nur

wenig später hat sich der für Zivilsachen zuständige Bundesgerichtshof

in Karlsruhe recht munter und fast ein wenig despektierlich über diese

verfassungsrechtlich errichtete Bürde hinweggesetzt. Das behinderte

Kind ist also im deutschen Zivilrecht eine „Schadensquelle”, sofern

ein ärztlicher „Kunstfehler” das Fortleben dieses Kindes ermöglicht

hat. Jetzt aber hat die Cour de Cassation weiter reichend entschieden:

Auch das behinderte Kind selbst hat Anspruch auf Schadensersatz. Es

ist die Behinderung selbst, welche den zivilrechtlichen „Schaden”

ausmacht. In der bitteren Konsequenz dieses Urteils liegt es also,

dass das Interesse des Kindes am Leben nur durch geldwerten Ersatz

kompensiert werden kann, weil – streng genommen – die Tötung des

ungeborenen Kindes die adäquate Rechtsfolge war. Weil dem die

schwangere Mutter behandelnden Arzt eine Pflichtverletzung anzulasten

ist, ist jetzt aber auch das Leben des behinderten Kindes mit dem

Stigma der Rechtswidrigkeit ausgestattet.

Das Recht ist nicht wertblind

Es geht also nicht mehr „nur” um die Begründung der ohnehin

fragwürdigen These, dass das Schadensersatzrecht des Zivilrechts

„wertblind” und nur auf den Ausgleich der durch den Schaden

entstandenen Vermögensdifferenz gerichtet ist. Diese These kann man –

wenngleich mit einiger intellektueller Mühe und unter Verzicht auf

moralische Redlichkeit – heranziehen, um den Unterhaltsanspruch der

Eltern eines behinderten Kindes indes zu begründen.

Doch das Recht ist eben nicht „wertblind”, wenn es um die rechtliche

Qualifikation von menschlichem Leben geht. Vor allem die Würde jedes

menschlichen Lebens – auch die eines behinderten Menschen – steht

dieser Einordnung mit verfassungsrechtlich gebotener, aber nicht

vollzogener Eindeutigkeit entgegen. Leben ist in einer menschlichen

Rechtsordnung nie in Geld aufzuwiegen, auch nicht das eines

Behinderten im Vergleich zu einem „normalen” Leben. Das alles

ignoriert die französische Cour de Cassation in ihrem Urteilsspruch

zugunsten des behinderten Nicholas Perruche. So wird die Perversion

des Denkens und Handelns also weitergehen, weil ja auch die Debatte um

Bioethik und Reproduktionsmedizin ihre eigenen Früchte treibt. Sie

rückt unwidersprochen die „Qualität” menschlichen Lebens – als

gesundes Leben wohlgemerkt – in den Vordergrund. Sie sieht darin einen

hohen ethischen Wert, der durch Forschung und Medizintechnik zu

erreichen, jedenfalls anzustreben ist.

Auf dieser Folie ist das Urteil der Cour de Cassation völlig

konsequent. Doch es gilt zu sehen: Dieses Urteil begründet ja nicht

nur im Namen des Rechts den geldwerten Nachteil eines nicht durch

Abtreibung beseitigten behinderten Lebens, sondern es fördert auch

unmittelbar den Konflikt zwischen Eltern und mit Behinderungen

geborenem Kind. Wie das?

Selbst wenn die Eltern aus religiös-moralischen Erwägungen es

ablehnen, die Behinderung ihres auf Grund eines Diagnosefehlers

geborenen Kindes als Schaden zu begreifen, dann kann jetzt das

„Interesse” des behinderten Kindes gegenteilig verlaufen. Es kann für

sich den Schadensersatz einfordern. Erst recht gilt dies, wenn die

Mutter in voller Kenntnis der ärztlichen Diagnose es ablehnt, einer

Abtreibung wegen der zu erwartenden Behinderung ihres Kindes

zuzustimmen. Dann richtet sich das scharfe Schwert des Rechts gegen

sie selbst, weil das behinderte Kind in dieser Logik uneinschränkbar

berechtigt ist, für sein Dasein Geldersatz auch von seiner Mutter zu

fordern, weil sie die Ursache gesetzt hat, es nicht vorgeburtlich

getötet zu haben.

Druck auf die Mutter

Logisch, dass dadurch der Druck auf die nicht abtreibungswillige,

alleinerziehende Mutter gänzlich unerträglich wird, wenn sich jetzt

auch der Vater des Kindes – aus welchen Gründen auch immer – dahin

festlegt, weder für sein behindertes Kind Unterhalt zahlen noch das

behinderte Dasein seines gleichwohl geborenen Kindes durch

Geldzahlungen kompensieren zu wollen. In einer solchen Rechtsordnung

steht die Mutter wirklich mutterseelenallein – und dies nur deswegen –

das zeichnete die Perversion –, weil sie auch ein behindertes Kind als

Mensch mit Anspruch auf Würde, Liebe und Fürsorge des Lebens wert

achtet, weil Gott es geschaffen hat.

http://www.die-tagespost.com/Aktuelle_Ausgabe/Artikel1/artikel1.html

Westfälische Rundschau, 27.11.2000

+ „Kein Phänomen des Augenblicks“

Warstein. (eva) Wie konnte es geschehen, dass 1941 und 1943 1 542

Menschen in aller Öffentlichkeit aus den Warsteiner Kliniken in den

grausamen Tod abtransportiert wurden?

Diese und andere Fragen stellten sich am Sonntag die Menschen, die an

der „Euthanasie“-Gedenkfeier an der Treisekapelle der Westfälischen

Kliniken teilnahmen. Eröffnet wurde die Gedenkfeier mit Worten von

Volkert Bahrenberg, Pastor in der WKPP. Auch Bürgermeister Georg

Juraschka hielt eine Rede, in der er auf die tägliche Gewalt gegen

Menschen anderer Kulturen oder Hautfarbe und gegen Behinderte

verurteilte.

Eine genaue Antwort auf diese Fragen konnten auch die Teilnehmer der

Gedenkfeier nicht geben. Aber eines stand fest: „So etwas darf nicht

wieder passieren, und wir können alle etwas dagegen unternehmen“,

betonte Juraschka.

Unterstützt wurde er durch die Worte des ehemaligen Verwaltungsleiters

der Westfälischen Kliniken, Andreas Mueller-Andriessen, der jetzt

tatkräftig an der Aufarbeitung der Geschichte der Krankenstationen

mithilft. In einigen Jahren solle ein Museum entstehen, das die

grausamen Erlebnisse der Patienten in der NS-Zeit schildert. Obwohl

auch ein großer Teil der Warsteiner Bevölkerung gegen die Euthanasie

gewesen sei, wurden die Mordaktionen durchgeführt. Das grausame Töten

habe dabei eine neue Dimension angenommen.

http://www.westfaelische-rundschau.de/free/wr.artikel-lokal-000.html?id=1286733

 

 

Weitere Informationen zum Lebensrecht:

http://www.alfa-ev.de

 

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ALfA-Newsletter vom 29.11.2000

+ Nach Schlaganfall ein Kind geboren

+ Baby ohne Gehirn zur Welt gebracht

+ Deutschland haelt am Verbot der Embryonen-Forschung fest

+ Frankreich erwaegt teilweises Klonen von Lebewesen

+ Kirche kritisiert Entscheidung des niederlaendischen Parlaments

+ Die Niederlande haben die Sterbehilfe jetzt legalisiert

+ Termin: „Menschen machen?“ CDU in Discothek

---

Nuernberger Zeitung, 28.11.2000

+ Nach Schlaganfall ein Kind geboren

AMBERG (dpa). – Trotz eines folgenreichen Schlaganfalls waehrend der

Schwangerschaft hat eine Frau in Amberg ein gesundes Baby zur Welt

gebracht.

Nach Angaben der Stadt Amberg ist weltweit ein aehnlicher Fall noch

nie dokumentiert worden. Die 31-jaehrige Mutter hatte im April in der

zehnten Woche der Schwangerschaft nach dem Verschluss eines

Blutgefaeszes im Gehirn eine halbseitige Laehmung. Im Klinikum Amberg

wurde daraufhin binnen kuerzester Zeit eine spezielle

Medikamentenbehandlung eingeleitet, obwohl die AErzte im Internet

trotz weltweiter Recherche keine Fachartikel zu einem solchen Fall

finden konnten. Nach der erfolgreichen Behandlung hat die Frau im

November einen Jungen zur Welt bringen koennen.

http://www.nz-online.de/nz/b7.htm

Suedwestpresse, 28.11.2000

+ Baby ohne Gehirn

Rom· Eine Frau hat im italienischen Pavia ein Kind ohne Gehirn zur

Welt gebracht. Es starb zwei Stunden nach der Geburt. Die Eltern waren

dem Rat der Mediziner, den Foetus abzutreiben, aus Glaubensgruenden

nicht gefolgt. Sie lieszen das Kind im Krankenhaus nottaufen. Der

Vatikan begrueszte den Beschluss der Eltern, die Schwangerschaft zu

Ende zu fuehren. Epd

http://www.suedwestpresse.de/dc/html/news/news-ulm_

ul/20001128ul_swp_blik0012.htm

Financial Times, 29.11.2000

+ Deutschland haelt am Verbot der Embryonen-Forschung fest

Trotz der franzoesischen Gesetzesplaene zur bedingten Genehmigung der

Embryonen-Forschung will Deutschland an einem Verbot festhalten. Das

sagte Forschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) der Financial Times

Deutschland.

„Wir wollen zuerst an Tierversuchen klaeren lassen, ob die Forschung

an embryonalen Stammzellen tatsaechlich mehr Erkenntnisse bringt als

die bislang schon erlaubte Forschung an adulten Stammzellen”, sagte

Bulmahn. Adulte Stammzellen werden beispielsweise aus dem

Nabelschnurblut gewonnen.

Nach Groszbritannien hatte gestern auch Frankreich angekuendigt, die

Embryonen-Forschung unter der Auflage zu erlauben, dass sie der

„Verbesserung der Techniken fuer die medizinisch unterstuetzte

Fortpflanzung” sowie der „Forschung fuer neue Behandlungsmethoden”

dient.

Fuer die franzoesische Forschung sollen nach dem fuer Maerz

angekuendigten Bioethik-Gesetz eingefrorene „ueberschuessige“

Embryonen genutzt werden, die fuer die Fortpflanzung gedacht waren und

von den Besitzern freigegeben werden. Das Klonen von Embryonen soll im

Gegensatz zu England auch in Frankreich weiter verboten bleiben.

http://www.ftd.de/pw/de/FTDSVMGN3GC.html?nv=cptn

Tagesspiegel, 29.11.2000

Gesetzentwurf zur Bioethik

+ Frankreich erwaegt teilweises Klonen von Lebewesen

Frankreich will Stammzellenforschung zu Therapiezwecken zulassen /

Greenpeace erhebt neue Vorwuerfe gegen Europaeisches Patentamt

Paris/Muenchen (AFP/KNA/epd). In Frankreich soll eine kontrollierte

Forschung an menschlichen Embryos und das therapeutische Klonen im

Rahmen „streng definierter Grenzen“ erlaubt werden. Premierminister

Lionel Jospin legte am Dienstag in Paris die Grundzuege eines

Gesetzentwurfes zur Bioethik vor, der die Forschung an den so

genannten Stammzellen, die saemtliche Erbinformationen des Menschen

enthalten, unter bestimmten Bedingungen zulaesst. Der Entwurf wird im

Fruehjahr im Kabinett eingebracht und im Herbst kommenden Jahres der

Nationalversammlung vorgelegt. Das Klonen von Menschen zu

Fortpflanzungszwecken soll weiterhin verboten sein.

Stammzellen gelten derzeit als eines der viel versprechendsten

Forschungsfelder der Biomedizin. Sie werden in der Regel aus den bei

einer kuenstlichen Befruchtung nicht benoetigten Embryos gewonnen, was

ethisch stark umstritten ist. Jospin sagte, selbstverstaendlich solle

nur mit ueberzaehligen Embryos geforscht werden. Bisher ist dies in

Frankreich verboten. Laut Jospin soll auch die Forschung zur Gewinnung

der Stammzellen aus der Nabelschnur ausgeweitet werden.

Die Wissenschaftler hoffen, aus den Stammzellen kuenftig Gewebe und

Organe etwa fuer Nieren- und Leberkranke sowie Herz- und

Alzheimerpatienten zuechten zu koennen. So liesze sich nach Bedarf

Zell- oder Organersatz erzeugen, ohne auf Transplantationen

zurueckgreifen zu muessen. Auch die Ethik-Experten der Europaeischen

Union sprachen sich unlaengst fuer eine kontrollierte Zulassung der

menschlichen Stammzellenforschung in der EU aus.

Stammzellen koennten auch als Basis fuer die Schaffung menschlicher

Klone dienen. In den USA sind Versuche mit Stammzellen zur Erzeugung

von Organen erlaubt, in der EU sind die nationalen Regelungen sehr

unterschiedlich. In Deutschland ist die Gewinnung von Stammzellen

durch das Embryonenschutzgesetz derzeit verboten, in Groszbritannien

ist sie hingegen seit August erlaubt.

Neue Patente auf Lebewesen

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat erneut schwere Vorwuerfe

gegen das Europaeische Patentamt in Muenchen erhoben. Die Unterlagen

von zwoelf Patentantraegen belegten, dass das Amt „weiterhin

widerrechtlich Patente auf Lebewesen und Gene erteilen“ wolle,

erklaerten Greenpeace-Vertreter am Dienstag vor Journalisten in

Muenchen. Die Antraege stuenden kurz vor der Patent-Erteilung. Da das

Patentamt keiner ausreichenden Kontrolle unterstehe und „die

Gesetzesbrueche nicht geahndet“ wuerden, habe Greenpeace die

Originalakten als Beweismittel „sichergestellt“. Greenpeace-Sprecher

Christoph Then bewertete das Vorgehen des Amtes als „illegal“. Die

Umweltschutzorganisation kritisiert insbesondere, dass der

Verwaltungsrat des Patentamtes im vergangenen Jahr die Patentierung

von Pflanzen und Tieren sowie von Teilen des menschlichen Koerpers und

menschlichen Genen erlaubt habe. Diese Entscheidung stehe im

Widerspruch zum Europaeischen Patentuebereinkommen. Es bildet die

Rechtsgrundlage der Europaeischen Patentorganisation und ihres

Exekutivorgans, des Europaeischen Patentamts.

Das UEbereinkommen untersagt eine Patentierung, wenn die Erfindungen

gegen die „guten Sitten“ oder die „oeffentliche Ordnung“ verstoszen.

Pflanzensorten und Tiere duerfen danach nicht patentiert werden.

Dennoch erteile das Patentamt seit September 1999 derartige Patente.

Unter den von Greenpeace vorgestellten Akten befinden sich sieben

Antraege von Konzernen, die sich Patente auf Pflanzensorten, Saatgut

und die Verfuegung ueber die jeweilige Ernte sichern wollen. Zwei

Antraege beanspruchen weit reichende Patentrechte an menschlichen

Genen. Ein weiterer Antrag bezieht sich auf Schweine, die in ihrem

Koerper menschliches Blut bilden sollen. Aus den Unterlagen seien

„keinerlei Anstrengungen des Patentamts zu erkennen, Patente auf

Mischwesen zwischen Mensch und Tier zu verhindern“. Ethische oder

rechtliche Einwaende seien nicht in den Akten.

Hintergruende unter

www.lifescience.de/news/article/04577/index.html

http://195.170.124.152/archiv/2000/11/28/ak-po-au-10552.html

Tagesspiegel, 29.11.2000

Sterbehilfe

Streit um Euthanasiegesetz

+ Kirche kritisiert Entscheidung des niederlaendischen Parlaments

Das neue niederlaendische Euthanasiegesetz ist bei der katholischen

Kirche und bei AErzten auf zum Teil scharfe Kritik gestoszen. Die

Niederlaendische Bischofskonferenz erklaerte sich am Dienstag

„aeuszerst besorgt“ ueber die neue Regelung zur Sterbehilfe und

betonte demgegenueber die „absolute Wuerde des menschlichen Lebens bis

zu seinem natuerlichen Tod“. Mit der Abstimmung sei eine „neue

Qualitaet auf der schiefen Ebene von Schlecht zu Schlimmer erreicht“,

sagte der Sprecher der Bischofskonferenz, Peter van Zoest, in Utrecht.

Nun wachse der Druck auf die unheilbar kranken und alten Menschen

zusaetzlich, sich als Last der Gesellschaft zu empfinden. Die deutsche

Organisation der Klinikaerzte „Marburger Bund“ warnte in Koeln davor,

den „toetenden Arzt“ zuzulassen. Das Toeten eines Menschen gehoere

nicht zu den Aufgaben eines Arztes. Befuerworter der neuen Regelung

sprachen hingegen von einem Sieg der Patientenrechte.

„AErzte sollen nicht wie Kriminelle behandelt werden. Hiermit wird

Sicherheit sowohl fuer AErzte als auch fuer Patienten geschaffen“,

erklaerte die niederlaendische Gesundheitsministerin Els Borst. Mit

der Legalisierung werde die Sterbehilfe aus dem Verborgenen geholt, wo

sie etwa in den USA praktiziert werde, sagte Borst. Den

niederlaendischen Richtlinien zufolge muss ein Patient aussichtslos

und unertraeglich leiden, bevor Hilfe beim Sterben geleistet werden

darf. Der Kranke muss ueber alle medizinischen Moeglichkeiten

aufgeklaert sein und mindestens einen zweiten Arzt befragt haben. Der

Wunsch nach Sterbehilfe muss bei freiem Willen und klarem Verstand

ausgesprochen werden. AErzte duerfen die Moeglichkeit nicht von sich

aus vorschlagen. Das neue Gesetz erlaubt es den Patienten, in einer

Erklaerung um Sterbehilfe zu bitten und den AErzten das Recht

einzuraeumen, im Ernstfall eine Entscheidung zu treffen.

Die Deutsche Hospiz Stiftung (DHS) zeigte sich entsetzt ueber die

Entscheidung des niederlaendischen Parlaments und sprach von einer

„Lizenz zum Toeten“. Die Abgeordneten haetten „das erste

Euthanasiegesetz der Welt seit der Nazizeit verabschiedet“, erklaerte

die Organisation in Dortmund. Die Niederlaender oeffneten dem

Missbrauch Tuer und Tor, anstatt fuer ein menschenwuerdiges Sterben zu

sorgen. Die angeblich so humane Euthanasie sei in der Praxis

auszerordentlich brutal, sagte die DHS-Referentin Monika Schweihoff.

Bei jedem vierten Getoeteten tauchten Komplikationen auf. Auszerdem

wachten immer wieder „Opfer aktiver Sterbehilfe“ aus dem Koma mit

schweren Schaeden auf. Auch der Familienbund der Deutschen Katholiken

warnte vor den Auswirkungen des Euthanasiegesetzes.

http://195.170.124.152/archiv/2000/11/28/ak-po-au-19399.html

TAZ, 28.11.2000

+ Die Niederlande haben die Sterbehilfe jetzt legalisiert

Die formierte Gesellschaft

Im US-Bundesstaat Oregon wurde Mitte der 90er-Jahre eine gesetzliche

Regelung verabschiedet, die aerztlich unterstuetzten Selbstmord

erlaubt. Das bedeutet: Noch immer muessen die Patienten selbst auf den

Knopf druecken, damit das toedliche Gift in ihre Koerper flieszt. Die

Regelung wird kaum in Anspruch genommen. Die Niederlande gehen weiter:

Sie schreiben sich stolz zu, der erste Staat zu sein, in dem die

„Euthanasie“ vollstaendig legalisiert ist. Allerdings wurde bisher die

Toetung auf Verlangen durch einen Arzt bereits geduldet - und fuehrte

dazu, dass schon heute annaehernd 3.000 Niederlaender pro Jahr auf

eigenen Wunsch durch die Hand ihres behandelnden Arztes sterben.

Seit vielen Jahren wurde diese Praxis von der Strafverfolgung

ausgenommen; dass sie jetzt gesetzlich abgesichert wird, begruenden

„Euthanasie“-Befuerworter mit der groeszeren Transparenz, wenn niemand

mehr Angst vor einer Strafverfolgung haette. Doch kann diese Angst

nicht grosz sein: Auch bislang wurden jaehrlich mehr als tausend

Faelle registriert, in denen AErzte ihre Patienten ohne Einwilligung

direkt getoetet haben (und noch viel oefter indirekt durch Abbruch der

Behandlung oder zu hohe Schmerzmittelgaben). Doch in keinem einzigen

Fall kam es zu einer Verurteilung.

Zudem: Wofuer soll die neue Transparenz gut sein? Darueber schweigen

die Befuerworter des Gesetzes. Waehrend in Oregon die Legalisierung

der Sterbehilfe gleichzeitig eine Kampagne fuer die Verbesserung von

palliativer Medizin und Schmerztherapie in die Wege geleitet hat, ist

dergleichen in den Niederlanden nicht zu beobachten; dabei belegen

Untersuchungen, dass dort die Schmerztherapie bei vielen

Krebspatienten unzureichend ist. Auch ansonsten gibt es keinerlei

Anzeichen dafuer, dass die Erfassung der „Euthanasie“-Ziffern einen

anderen Zweck haette, als das eigene Modell zu bestaetigen: Weil so

oft auf Verlangen getoetet wird, ist es richtig, es nicht zu

bestrafen, weil wir sonst nicht wuessten, wie oft es geschieht.

Dass „Euthanasie“ nun in den Niederlanden gesetzlich erlaubt und nicht

mehr nur geduldet ist, laesst aber auch nicht alles beim Alten. In den

westlichen Industriestaaten muss menschliches Leben zusehends

normativen Anforderungen genuegen und ist dem Zugriff der Medizin in

immer groeszerem Umfang ausgesetzt. Die Legalisierung der „Euthanasie“

bringt zum Ausdruck, dass das Toetungstabu zunehmend beseitigt wird,

das die Kultur den westlichen Industriegesellschaften bisher gepraegt

hat. Sie ist damit ein weiterer Versuch, die Gesellschaft durch

Begrenzung des Lebensschutzes zu formieren.

Das stoeszt auch in anderen europaeischen Staaten auf Interesse.

OLIVER TOLMEIN

http://www.taz.de/tpl/2000/11/29.nf/text.Tname,a0109.list,

TAZ_txt.idx,83

Westfaelische Rundschau, 28.11.2000

+ „Menschen machen ?“ CDU in Discothek

Boenen. Der Gemeindeverband der CDU Boenen laedt alle Buerger zu der

kreisweiten Veranstaltung „Menschen machen ?“ ein. Ein

auszergewoehnliches Thema, praesentiert in einem auszergewoehnlichen

Rahmen.

In der Selmer Discothek „MAGIC 3“ geht es am Samstag, 2. Dezember, ab

16 Uhr um heisze Themen wie Gentests, Manipulation des Erbgutes oder

das Klonen von Menschen.

Zur Einstimmung in das Thema gibt es den Kinofilm Gattaca. „Es wird

ein Mensch gemacht“ - unter diesem Titel wird der auch durch das

Fernsehen bekannt gewordene Schauspieler Joachim Hoeppner in der

Laboratoriumsszene aus Goethes Faust zu sehen sein.

Ab 18.30 Uhr diskutiert der Praesident der Bundesaerztekammer, Prof.

Joerg-Dietrich Hoppe, gemeinsam mit der ehemaligen Ministerin Claudia

Nolte, der Frankfurter Professorin und Bioethik-Expertin Therese

Neuer-Miebach und dem Vorsitzenden der Kreis-CDU, Hubert Hueppe MdB.

Hubert Hueppe und Claudia Nolte da Der Kreisverband der CDU Unna

moechte dieses hochaktuelle Thema moeglichst vielen Buergerinnen und

Buergern praesentieren. Deshalb ist auch der Eintritt zur gesamten

Veranstaltung frei - auch die Disco-House-Party.

http://www.westfaelische-rundschau.de/free/wr.artikel-lokal-000.html?id

=1289206

 

 

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ALfA-Newsletter vom 30.11.2000:

X-UIDL: Rg;e93&Ce9PZMe9Rd'e9

Reply-To: alfa-newsletter@ecircle.de

+ Kirche und AErzteschaft kritisieren Sterbehilfe in Holland

+ Christen und Moslems gegen Embryonenforschung in Frankreich

+ EKD: Deutschland darf Grenze zur Euthanasie nicht ueberschreiten

---

RV, 29.11.2000

+ Niederlande: Die aktive Sterbehilfe wird legalisiert

Als einen `traurigen Rekord` hat der Vatikan die Entscheidung des

niederlaendischen Parlaments bezeichnet, aktive Sterbehilfe zu

legalisieren. Gestern hatten die Volksvertreter im Haag entschieden,

AErzte duerften die Selbsttoetung von Patienten unterstuetzen, wenn

ein Patient aussichtslos krank ist und unertraeglich leidet, sowie

mehrfach darum gebeten hat. Es handelt sich um das erste Gesetz dieser

Art weltweit. Auch die Bischofskonferenz der Niederlande hat das

Euthanasie-Gesetz verurteilt. Sterbehilfe werde auf diesem Hintergrund

als ganz normal angesehen. Auch werde der Druck auf AErzte wachsen,

lebensbeendende Masznahmen durchzufuehren. Ausdruecklich kritisieren

die Oberhirten der Niederlande, dass Staatsanwaelte in Zukunft nicht

jeden Fall von aktiver Sterbehilfe pruefen sollen. Damit werde

erstmals das gesellschaftliche Ziel, Leben zu schuetzen, aufgegeben.

Der Vatikanexperte Elio Sgreccia wies ebenso die niederlaendische

Entscheidung energisch zurueck. Er verwies in diesem Zusammenhang

ebenso wie die Bischoefe der Niederlande auf die Moeglichkeiten der

Schmerztherapie. Ein Vatikansprecher erinnerte ferner daran, dass

diese niederlaendische Entscheidung den Grundsaetzen der Europaeischen

AErzteverbaende von 1987 widerspreche. Die deutsche Bundesaerztekammer

schloss sich der internationalen Kritik an. Aktive Sterbehilfe bleibe

fuer sie tabu. Wenn der Senat der Niederlande dem Gesetz zustimmt, was

sehr wahrscheinlich ist, dann koennte es Anfang des naechsten Jahres

in Kraft treten.

+ Frankreich

Die von der Regierung geplante Zulassung der Embryonenforschung hat

eine heftige Debatte in der franzoesischen Presse ausgeloest. Der

Bioethik-Experte der katholischen Kirche, der Jesuit Patrick

Verspieren, lehnte Embryonenforschung und das therapeutische Klonen

strikt ab: Der Embryo werde dabei auf ein bloszes biologisches Objekt

reduziert, das der Gewinnung von Zellen diene, sagte er der

Tageszeitung "La Croix". Ebenso wandte sich der Rektor der Pariser

Moschee, Dalil Boubakeur, im Namen des Islam in Frankreich gegen die

Regierungsplaene. Ein Embryo solle nicht zu anderen Zielen gebraucht

werden, als ein vollstaendiger Mensch zu werden, meinte er. Auf

Zustimmung stiesz die geplante Zulassung der Embryonenforschung

hingegen bei Vertretern des Judentums. Der franzoesische Oberrabbiner

Michel Gugenheim erhofft sich Forschungsergebnisse zum Wohl der

unheilbar Kranken.

http://www.kath.de/rv/index.shtml

Idea, 29.11.2000

+ EKD: Deutschland darf Grenze zur Euthanasie nicht ueberschreiten

Niederlaendisches Gesetz stoeszt auf scharfe Ablehnung

Hannover/Stuttgart/Freiburg, 29. November (idea) – Die Evangelische

Kirche in Deutschland (EKD) lehnt eine Legalisierung der aktiven

Sterbehilfe, wie sie gestern vom niederlaendischen Parlament

beschlossen wurde, entschieden ab. Die rechtliche Zulassung der

Euthanasie bedeute einen „qualitativen Sprung“ hin zur Toetung alter

und kranker Menschen, kritisierte der Vizepraesident des

EKD-Kirchenamtes, Hermann Barth (Hannover), gegenueber der

evangelischen Nachrichtenagentur idea. „Wir muessen alles daran

setzen, dass in Deutschland vor dieser Grenze Halt gemacht wird“, so

Barth. Allerdings habe man hierzulande die „glueckliche Situation“,

dass die AErzteschaft – anders als beim westlichen Nachbarn – die

aktive Sterbehilfe ablehne. Auch gebe es derzeit in der deutschen

Politik keine nennenswerten Bestrebungen, die Euthanasie zu foerdern.

Nach Barths Ansicht sind die Konsequenzen aus dem niederlaendischen

Parlamentsbeschluss nicht absehbar. So erfordere das Gesetz zwar, dass

die Entscheidung fuer die Inanspruchnahme von Sterbehilfe freiwillig

erfolgen muesse. „Doch wie frei ist eigentlich der Wille dessen, der

seinen Tod wuenscht? Gibt er damit nicht auch dem Druck nach, seine

Umwelt durch sein Sterben zu ‚entlasten’?“ fragt Barth. Auszerdem sei

zu befuerchten, dass in einem naechsten Schritt auch

nichteinwilligungsfaehige Personen getoetet wuerden, indem man fuer

die Euthanasie den mutmaszlichen Willen des Patienten zugrunde lege.

In Deutschland seien sich die Kirchen in der Ablehnung aktiver

Sterbehilfe voellig einig.

„Statt Menschen zu helfen, bringt man sie um“

Als „unfasslich“ bezeichnete der Generalsekretaer der Deutschen

Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), das niederlaendische

Gesetz. Man habe aus der „Menschenrechtskatastrophe des Dritten

Reiches“ nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen: „Statt Menschen

zu helfen, bringt man sie um.“ Das Recht auf Euthanasie sei nicht nur

ein Desaster fuer die Niederlande, sondern fuer Europa, sagte Steeb.

Die Allianz repraesentiert etwa 1,3 Millionen Mitglieder von Landes-

und Freikirchen. „Entsetzt“ aeuszerte sich auch die

Juristenvereinigung Lebensrecht. Der geaeuszerte Todeswille eines

Patienten sei keine Rechtfertigung fuer eine Toetungshandlung, er

bringe vielmehr in aller Regel den Wunsch nach Zuwendung und Beistand

zum Ausdruck. „Die Antwort darf nicht Hilfe zum Sterben, sondern Hilfe

beim Sterben sein“, sagte der Vorsitzende der Juristenvereinigung,

Bernward Buechner (Freiburg), gegenueber idea.

http://www.idea.de/template/idea/news/news.cfm?id=547

 

Weitere Informationen zum Lebensrecht:

http://www.alfa-ev.de

 

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